Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Schwyzerhöhe wurde im Jahr 1964 als Genossenschaft gegründet. Ziel und Gedanke waren, das Gebiet rund um Morschach sicher und kostengünstig mit gutem Trinkwasser zu versorgen.
Dieser Genossenschaftsgedanke gilt bis heute: Der Vorstand führt die Genossenschaft nebenamtlich, der Pikettdienst ist rund um die Uhr erreichbar, und das Wasser stammt zu hundert Prozent aus eigenen Quellen im Stooswald.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Konzessionsgebiet der Gemeinde Morschach mit dem Dorf, den Weilern und Höfen der Schwyzerhöhe.
Laborkontrolle vom 18. Mai 2026 bestanden
Unser Wasser auf einen Blick
Quellwasser aus dem Stooswald, UV-desinfiziert
Gesamthärte – weiches Wasser (≈ 7.9 °dH)
Nitrat – Anforderung: unter 40 mg/l
pH-Wert – Vollanalyse November 2025
Häufig gebraucht
Was suchen Sie?
Tarife & Gebühren
Grundtaxe, Wasserzins und Anschlussgebühren nach dem Tarifblatt, gültig ab 1. Januar 2026. Mit Rechner für die Jahresrechnung.
Zum TarifblattNeu anschliessen
Anschlussgesuch, technische Angaben und der Ablauf von der Baueingabe bis zur Inbetriebnahme.
Zum AnschlussgesuchStörung melden
Der Pikettdienst ist 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar – Brunnenmeister und Stellvertreter mit Fernzugriff auf das Leitsystem.
PikettnummernReglement & Konzession
Reglement über die Wasserabgabe, Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Morschach und alle Formulare.
Zu den DokumentenAktuell
Neues Tarifblatt ab 1. Januar 2026
Die Generalversammlung vom 25. April 2025 hat das revidierte Reglement über die Wasserabgabe und das neue Tarifblatt genehmigt. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Konzessionsreglement der Gemeinde Morschach am 26. August 2025 genehmigt; der neue Konzessionsvertrag gilt rückwirkend ab diesem Datum.
Wasserzins Fr. 1.00/m³ · Grundtaxe Fr. 220.00 je Einheit (Genossenschaftsmitglieder Fr. 110.00 für die ersten beiden Einheiten) · Wasseruhrmiete Fr. 40.00. Alle Beträge ohne Mehrwertsteuer.
Kurz erklärt: Wer ist die WVSM?
Ein privatrechtlich organisierter Dienstleistungsbetrieb in Genossenschaftsform, gegründet am 14. Mai 1964 im Restaurant Nägelisgärtli. Sie versorgt das Konzessionsgebiet der Gemeinde Morschach und stellt dort auch das Löschwasser sicher.
Aufsicht: Gemeinderat Morschach · Quellwasser aus dem Stooswald · Zwei Reservoire (Ried und Degenbalm) mit je 300 m³ · Analysen durch das Laboratorium der Urkantone.
Mehr über die GenossenschaftKurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie hart ist das Wasser in Morschach?
Die Gesamthärte beträgt 14.2 französische Härtegrade (1.42 mmol/l, rund 7.9 deutsche Härtegrade). Das ist weiches Wasser. Geschirrspüler und Waschmaschinen können auf etwa 8 °dH eingestellt werden; eine Enthärtungsanlage ist nicht nötig.
Wie viel kostet das Wasser der WVSM?
Der Wasserzins beträgt Fr. 1.00 pro Kubikmeter. Dazu kommen die jährliche Grundtaxe von Fr. 220.00 je Einheit – für Genossenschaftsmitglieder Fr. 110.00 für die erste und zweite Einheit – sowie Fr. 40.00 Miete für die Wasseruhr. Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (Tarifblatt gültig ab 1. Januar 2026).
Woher kommt das Trinkwasser?
Zu 100 % aus Quellen im Stooswald. Das Wasser wird mit einer UV-Anlage desinfiziert, laufend auf Trübung überwacht und in den Reservoiren Ried und Degenbalm mit je 300 m³ gespeichert.
Wie viel Nitrat enthält das Wasser?
2.2 mg pro Liter an der Quelle 3 und 2.4 mg pro Liter an der Quelle 4, gemessen bei der Vollanalyse vom November 2025. Die Anforderung der Trinkwasserverordnung liegt bei unter 40 mg pro Liter.
Was tun bei Wasserunterbruch, trübem Wasser oder Rohrbruch?
Melden Sie sich beim Pikettdienst: Brunnenmeister Michael Reichlin, 079 779 38 22, oder Stellvertreter Ueli Deck, 079 527 28 32. Der Pikettdienst ist 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.
Wie schliesse ich ein Grundstück ans Wassernetz an?
Reichen Sie das Anschlussgesuch mit den technischen Angaben bei der WVSM ein – per E-Mail an wvsm@bluewin.ch oder per Post an die Geschäftsstelle. Nach der Bewilligung erstellt die WVSM die Hauszuleitung auf Kosten des Grundeigentümers; die Grabarbeiten sind Sache der Bauherrschaft.
Wer ist für Leitungen und Wasseruhr zuständig?
Hauptleitungen, Hauszuleitungen und die Wassermessereinrichtung gehören der WVSM und werden von ihr unterhalten. Ab dem Wassermesser sind die Hausinstallationen Eigentum des Wasserbezügers, der sie fachgerecht installieren und unterhalten muss.
Muss ich einen Eigentümerwechsel melden?
Ja. Die Veräusserung eines Grundstücks oder eines Teils davon ist meldepflichtig. Beim Verkauf werden die Wassergebühren sofort fällig; für die Schlussrechnung brauchen wir Übergabetermin und Zählerstand.