Für Bauherrschaften, Architektinnen und Installateure
Anschluss ans Wassernetz
Wer ein Grundstück im Versorgungsgebiet der WVSM anschliessen will, reicht ein schriftliches Anschlussgesuch ein. Danach schliesst die WVSM mit dem Wasserbezüger einen Abonnementsvertrag ab.
Beide Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar.
Ablauf
In fünf Schritten zum Anschluss
Von der Baueingabe bis zur Inbetriebnahme. Bei Fragen hilft der Brunnenmeister weiter: 079 779 38 22.
- Schritt 1 Gesuch einreichen. Anschlussgesuch und technische Angaben ausfüllen und an die WVSM senden – per E-Mail an wvsm@bluewin.ch oder per Post an die Geschäftsstelle. Für Neubauten sowie wesentliche Um- und Erweiterungsbauten sind zusätzlich Pläne und Installationsschemen einzureichen.
- Schritt 2 Prüfung und Bewilligung. Die WVSM bestimmt Ort und Art des Anschlusses an das Hauptleitungsnetz, das Röhrenkaliber, die Grabentiefe, den Ort der Hauptabstellhähnen und des Wassermessers sowie die nötigen technischen Einrichtungen. Sie erteilt die Anschlussbewilligung mit öffentlich-rechtlichem Vertrag.
- Schritt 3 Ausführung. Die Zuleitung von der Hauptleitung – inklusive T-Stück-Einbau beziehungsweise Anbohrung und Bodenschieber bis zum Wassermesser – führt die WVSM auf Kosten des Wasserbezügers aus. Die Grabarbeiten sind Sache der Bauherrschaft.
- Schritt 4 Wassermesser und Kontrolle. Einbau, Kosten und Unterhalt des Wassermessers übernimmt die WVSM; der Bezüger schützt die Einrichtung vor Frost und Beschädigung. Dem Brunnenmeister steht jederzeit das Kontrollrecht über die Installationen zu.
- Schritt 5 Gebühren. Die einmalige Anschlussgebühr wird mit dem bewilligten Anschluss fällig. Danach gelten die jährliche Grundtaxe, der Wasserzins nach Verbrauch und die Wasseruhrmiete gemäss Tarifblatt.
Wer trägt was?
| Bauteil | Eigentum | Kosten |
|---|---|---|
| Hauptleitungen | WVSM | WVSM |
| Hauszuleitung bis Wassermesser | WVSM | Wasserbezüger |
| Wassermesser | WVSM | WVSM (Miete Fr. 40.–/Jahr) |
| Hausinstallationen ab Wassermesser | Wasserbezüger | Wasserbezüger |
| Grabarbeiten für die Hauszuleitung | – | Wasserbezüger |
Als Hauptleitung gilt eine Leitung, die mehrere Häuser erschliesst; ihr Durchmesser beträgt mindestens 100 mm. Als Hauszuleitung gilt die Strecke von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler.
Kosten im Überblick
Einmalige Anschlussgebühr: Fr. 3.00 je m² Grundstückfläche und Fr. 9.50 je m³ Gebäudevolumen (SIA 416). Danach jährlich: Grundtaxe, Wasserzins Fr. 1.00/m³ und Fr. 40.00 Wasseruhrmiete – alle Beträge ohne Mehrwertsteuer.
Zum vollständigen TarifblattGut zu wissen
Ein Vertrag pro Bau
Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Bauten oder Anlagen, wird grundsätzlich für jede ein separater Vertrag abgeschlossen. Bei Stockwerkeigentum gibt es für das ganze Gebäude nur einen Abonnementsvertrag; die Aufteilung des Wasserzinses ist Sache der Eigentümer.
Durchleitungsrechte
Jeder Wasserbezüger räumt der WVSM die nötigen Durchleitungsrechte auf seiner Liegenschaft unentgeltlich ein, auch wenn die Leitung nicht für ihn bestimmt ist. Die Leitungsstrassen werden im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer festgelegt.
Bauwasser
Bauwasser wird mit Fr. 0.50 je m³ umbautem Raum verrechnet oder, wenn gemessen, mit Fr. 1.00 je m³ plus Wasseruhrmiete. Der Minimalansatz beträgt Fr. 30.00. Die Wasserentnahme aus Hydranten ist verboten; Ausnahmen bewilligt der Vorstand.
Meldepflichten
Zu melden sind der Verkauf des Grundstücks oder eines Teils davon, Änderungen an privaten Hausinstallationen sowie Störungen und Schäden an der Versorgungsanlage.
Unterlagen einreichen
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an:
Wasserversorgungsgenossenschaft Schwyzerhöhe-Morschachc/o Ueli Deck, Greischi 1, 6443 Morschach
oder wvsm@bluewin.ch