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WassergenossenschaftWVSM Schwyzerhöhe-Morschach — 6443 Morschach

Tarifblatt, gültig ab 1. Januar 2026

Tarife und Gebühren

Beschlossen an der Generalversammlung vom 25. April 2025. Dieses Tarifblatt ersetzt alle früheren Tariferlasse. Sämtliche Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

1.00Fr./m³

Wasserzins nach effektivem Verbrauch

220.–

Franken Grundtaxe je Einheit und Jahr

110.–

Franken Grundtaxe für Mitglieder, erste und zweite Einheit

40.–

Franken jährliche Miete der Wasseruhr

Rechner

Jährliche Kosten überschlagen

Unverbindliche Schätzung nach Tarifblatt 2026, ohne Mehrwertsteuer. Massgebend ist die Rechnung der WVSM.

Für die Berechnung ist JavaScript nötig. Ohne JavaScript rechnen Sie: Grundtaxe + Verbrauch × Fr. 1.00 + Fr. 40.00 Wasseruhrmiete.

  • Grundtaxe (Bereitschaftsgebühr)
  • Wasserzins
  • Miete Wasseruhr

Jährliche Gebühren total, exklusive Mehrwertsteuer.

Ziffer 1

Anschlussgebühr

Die Grundeigentümer haben für den Anschluss an die WVSM eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten.

1.1 Neuanschlüsse für nichtlandwirtschaftliche Wohnbauten und Gewerbebetriebe
BemessungAnsatz
Je m² GrundstückflächeFr. 3.00
Je m³ Gebäudevolumen (SIA 416)Fr. 9.50
  • 1.2 Bei landwirtschaftlichen Wohnbauten wird zur Bemessung nur jene Grundstückfläche berücksichtigt, die nach Baureglement minimal für eine gleich grosse Baute in der Wohnzone W2 erforderlich wäre.
  • 1.3 Bei Umbauten, Wiederaufbauten und Totalsanierungen mit Mehrkubatur und/oder erhöhter Grundstückfläche ist eine Anschlussgebühr gemäss Ziffer 1.1 zu entrichten. Wiederaufbauten, Totalsanierungen sowie baupolizeilich bedeutsame Nutzungsänderungen werden wie Neubauten behandelt.
  • 1.4 Bei Ersatz- oder Wiederaufbauten und Totalsanierungen sind die Anschlussgebühren für Neubauten geschuldet. Nachweislich bereits bezahlte Flächen und Kubaturen können abgezogen werden; beweispflichtig ist der Eigentümer. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
  • 1.5 Für Grundstücke ausserhalb der Bauzone sowie in noch nicht erschlossenen Bauzonen legt die WVSM die Anschlussgebühr aufgrund der Erschliessungskosten im Einzelfall fest.

Ziffer 2

Jährliche Gebühr für den Wasserbezug

Die jährliche Gebühr setzt sich aus der verbrauchsunabhängigen Grundtaxe (Bereitschaftsgebühr) und der verbrauchsabhängigen Gebühr (Wasserzins) zusammen.

2.1 Grundtaxe

FallBetrag je Einheit
2.1.1 Grundtaxe nach Einheiten (Anhang)Fr. 220.00
2.1.2 Wohneinheit mit weniger als 3 Zimmern und weniger als 65 m² WohnflächeFr. 140.00
2.1.4 Genossenschaftsmitglieder, erste und zweite Einheit (weitere Einheiten nach Anhang)Fr. 110.00

Die Nachweispflicht für die Unterschreitung der Wohnungsgrösse nach 2.1.2 obliegt dem Wasserbezüger und muss von der WVSM schriftlich bestätigt werden; im Streitfall erlässt die WVSM eine beschwerdefähige Verfügung. Für kleine Wasserbezugsstellen (Nebenobjekte) kann eine pauschale Grundtaxe festgelegt werden, sofern das Objekt ohne separate Wasseruhr, ohne Kanalisationsanschlusserfordernis und ohne Nutzung zu Wohn- oder öffentlichen Zwecken betrieben wird und der Bezüger mit einem nach Einheiten bemessenen Objekt mit Wasseruhr angeschlossen ist. Für leerstehende Gebäude ist die Grundtaxe ebenfalls geschuldet.

2.2 Wasserzins

PositionAnsatz
Wasserzins je bezogenem m³Fr. 1.00
Bauwasser je m³ umbauter Raum (SIA 416)Fr. 0.50
Bauwasser, wenn gemessen, je m³ zuzüglich Miete der WasseruhrFr. 1.00
Minimalverrechnungsansatz BauwasserFr. 30.00

3. Miete Wasseruhr

Die jährliche Miete für die Wasseruhr beträgt Fr. 40.00.

Anhang zum Tarifblatt

Festlegung der Einheiten

ObjektEinheiten
Wohnungen und Einfamilienhäuser1
Wohnungen wie Einzelzimmer mit Kochgelegenheit (allenfalls ohne Bad/Dusche, aber mit Gemeinschaftsbad/-dusche)1
Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) bis 100 Sitzplätze2
Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 100 Sitzplätzen3
Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 200 Sitzplätzen4
Beherbergungsbetriebe bis 50 Betten *3
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 50 Betten *6
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 250 Betten *12
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 500 Betten *15
Übrige Betriebe bis 5 Angestellte1
Übrige Betriebe mit mehr als 5 Angestellten2
Übrige Betriebe mit mehr als 10 Angestellten3

* Bei Beherbergungsbetrieben mit angegliedertem Restaurant wird die Grundtaxe kumulativ erhoben.

Für Fischkasten, Brunnen und dergleichen wird eine Grundtaxe von Fr. 200.00 erhoben. Bei Wasserknappheit kann die WVSM die Einstellung der Wasserlieferung anordnen; der Bezüger installiert auf eigene Kosten nach Vorgabe des Brunnenmeisters eine Wasseruhr. Bei nicht aufgeführten Objekten wird die Gebühr nach der Vergleichsmethode ermittelt, der Vorstand erlässt eine Verfügung.

Morschach, 25. April 2025 · Der Präsident: Richard Deck · Der Aktuar: Bruno Imhof

Dieses Tarifblatt tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist auf www.wvsm.ch aufgeschaltet. Massgebend ist das unterzeichnete Original; Kopien können bei der WVSM bestellt werden.